Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Flieg mit dem Drachen - Silvester. Party. NICO. Effekte & Highlights FAQ & Produktinfos schnell finden

FAQ

Von Produktkategorien über Anwendung bis zu Sicherheit und Entsorgung: Hier findest du die wichtigsten Antworten auf einen Blick.


Hinweise:
• Feuerwerk nur mit klarem Kopf verwenden – also nicht unter Alkohol, Drogen oder ähnlichen Substanzen.
• Feuerwerk nur dann in der Hand halten, wenn der Artikel ausdrücklich dafür vorgesehen ist.
• Immer die Hinweise auf Produkt und Verpackung beachten.
• Mehr Tipps gibt es auch in der VPI-Verbraucherinfo VPI: Sicherheit in 7 Sprachen

WICHTIG: Bitte beachte immer auch die Hinweise auf dem jeweiligen Produkt und mögliche lokale Regelungen deiner Stadt oder Gemeinde.

1) Allgemein

F1 steht für Kleinstfeuerwerk, zum Beispiel viele Kinder- und Jugendfeuerwerksartikel. Diese Produkte dürfen in Deutschland ab 12 Jahren gekauft und verwendet werden.

F2 steht für klassisches Silvesterfeuerwerk, zum Beispiel viele Raketen, Batterien und Knallartikel. Diese Produkte sind in Deutschland ab 18 Jahren erlaubt.

Siehe auch: Alter & Verwendung; Welches Feuerwerk ist für Kinder geeignet?

Achte auf das CE-Zeichen, die Registriernummer und die Kennnummer der Prüfstelle auf dem Produkt oder der Verpackung. Geprüftes Feuerwerk muss diese Kennzeichnungen tragen. Wichtig ist außerdem eine deutsche Gebrauchsanleitung.

Siehe auch: Warum sollte ich nur geprüftes Feuerwerk verwenden? ; Was droht bei Verstößen?

Weiterführende Informationen: VPI: Liste zugelassener Produkt

Grundsätzlich ja – aber auch online gekauftes Feuerwerk muss die rechtlichen Anforderungen erfüllen. Achte deshalb nur auf seriöse Anbieter, auf CE-Kennzeichnung, Registriernummer und eine deutsche Gebrauchsanleitung. Wichtig ist außerdem: Feuerwerk ist Gefahrgut und darf nur unter den dafür geltenden Vorgaben versendet werden.

Siehe auch: Woher weiß ich, ob ein Feuerwerksartikel legal ist?

Feuerwerkskörper mit Altzulassung wie zum Beispiel BAM-FI-XXXX oder BAM-FII-XXXX dürfen nicht mehr verwendet werden und gehören möglichst in Originalverpackung zu einem Wertstoff- oder Recyclinghof für gefährlichen Abfall. Feuerwerkskörper mit gültiger Zulassung die an einem kühlen, trockenen Ort gelagert wurden und unbeschädigt sind, können am nächsten Silvester verwendet werden.

Siehe auch: Wie lagere ich Feuerwerk zu Hause richtig?; Wie entsorge ich Feuerwerksreste richtig?

Weiterführende Informationen: VPI: Liste zugelassener Produkt

Bitte melde dich direkt bei uns und nutze dafür am besten das Formular auf unserer Seite Produktmangel & Reklamation. Reklamationen müssen schriftlich eingereicht werden.

Bitte wende dich direkt an uns und nutze möglichst das Formular auf der Seite Produktmangel & Reklamation. Dort findest du auch alle Infos dazu, welche Angaben wir für die Bearbeitung brauchen.

2) Sicherheit

Alle unsere Feuerwerkskörper werden bereits während der Produktion sowie ein zweites Mal nach dieser aufs ausführlichste auf eventuelle Sicherheitslücken geprüft. Wir sind ein von der BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) auditiertes Unternehmen. Des Weiteren führen wir in Deutschland nochmals Stichprobenprüfungen durch um den Umgang mit Feuerwerkskörpern so sicher wie möglich für Sie zu machen. Für dich als Verbraucher gilt zusätzlich: Verwende nur zugelassene Produkte mit CE-Kennzeichnung, lies immer die Gebrauchsanweisung und halte dich an die Hinweise auf der Verpackung.

Siehe auch: Woher weiß ich, ob ein Feuerwerksartikel legal ist?; Warum sollte ich nur geprüftes Feuerwerk verwenden?

Weiterführende Informationen: Sicherheit & Qualität

Lies zuerst immer die Gebrauchsanweisung auf dem Artikel. Halte den angegebenen Sicherheitsabstand ein, stelle Feuerwerk standsicher auf und zünde es nur im Freien. Verwende Feuerwerk nur mit klarem Kopf. Prüfe außerdem vorher, ob es in deiner Stadt oder Gemeinde lokale Regeln oder Verbotszonen gibt.

Siehe auch: Wie weit sollte ich Abstand halten?; Muss ich mich an lokale Regeln halten?

Weiterführende Informationen: VPI: Sicherheit in 7 Sprachen

Der VPI und NICO weisen darauf hin, dass sich Balkone nicht zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern eignen. Feuerwerk sollte immer nur sicher, frei und mit dem auf dem Artikel angegebenen Mindestabstand der Verpackung zu Menschen, Gebäuden und Hindernissen verwendet werden.

Ganz wichtig: Nicht sofort hingehen und nicht direkt erneut zünden. Halte Abstand und warte mindestens 15 Minuten.
Bei Artikeln mit Ersatzzündschnur, zum Beispiel manchen Batterien oder Verbundfeuerwerken, kann nach der Wartezeit die Ersatzzündschnur verwendet werden. Hat der Artikel auch über die Ersatzzündschnur nicht funktioniert oder besitzt er keine Ersatzzündschnur, sollte nicht versucht werden, ihn erneut zu zünden. Nach ausreichender Abkühlung sollte der Artikel sicher entsorgt werden.

Siehe auch: Wie entsorge ich Feuerwerksreste richtig?; Was ist bei Batterien und Verbünden besonders wichtig?

Weiterführende Informationen: FAQ / Entsorgung

Nein. Feuerwerk sollte immer so verwendet werden, wie es auf der Verpackung beschrieben ist. Knallkörper wie Kanonenschläge oder China-Böller gehören auf den Boden und du solltest dich nach dem Anzünden schnell entfernen. Römische Lichter, Vulkane und Fontänen dürfen niemals in der Hand gehalten werden, sondern müssen immer auf festem, ebenem Boden stehen. Auch Batterie- und Verbundfeuerwerk gehören auf einen sicheren Untergrund.

Siehe auch: Was ist bei Knallkörpern besonders wichtig?; Was ist bei Batterien und Verbünden besonders wichtig?

Weiterführende Informationen: VPI: Faktencheck illegale Böller

Halte immer den Sicherheitsabstand ein, der auf dem Produkt angegeben ist.

Siehe auch: Was sollte ich vor dem Anzünden unbedingt beachten?; Was ist bei Batterien und Verbünden besonders wichtig?

Raketen immer senkrecht aus einer geeigneten Abschussvorrichtung starten. Gut geeignet ist zum Beispiel ein Getränkekasten mit leeren Flaschen, in denen die Raketen stabil stehen. Achte darauf, dass sie ungehindert aufsteigen können. Vor dem Abschuss solltest du auch die mögliche Flugbahn beachten – besonders bei Wind, denn der kann die Richtung verändern.

Siehe auch: Gibt es Orte, an denen ich kein Feuerwerk zünden darf?; Wie weit sollte ich Abstand halten?

Weiterführende Informationen: VPI: Sicherheit in 7 Sprachen

Das solltest du auf keinen Fall tun. Feuerwerk gehört nur in die Hände von Personen mit klarem Kopf, die die Situation sicher einschätzen und die Hinweise auf dem Produkt befolgen können. Gerade an Silvester ist das ein besonders wichtiger Sicherheitsfaktor.

Siehe auch: Was sollte ich vor dem Anzünden unbedingt beachten?

Weiterführende Informationen: VPI: Sicherheit in 7 Sprachen

Illegales Feuerwerk ist nicht nach den zugelassenen Standards geprüft und kann deutlich gefährlicher sein. Die BAM warnt ausdrücklich vor Feuerwerk ohne CE-Kennzeichnung. Infos zu illegalen „Böllern“ findest du auch hier beim VPI als Merkblatt: VPI: Faktencheck illegale Böller

3) Alter & Verwendung

Feuerwerk der Kategorie F1 ist ab 12 Jahren erlaubt. Feuerwerk der Kategorie F2 ist ab 18 Jahren erlaubt.

Siehe auch: Was bedeuten F1 und F2?

Für Kinder und jüngere Jugendliche kommen nur Artikel infrage, die ausdrücklich dafür zugelassen sind, also vor allem F1-Produkte und nur im erlaubten Alter.
Wichtig: Schau immer auf die Kennzeichnung und die Hinweise auf der Verpackung, bevor du einem Kind einen Artikel gibst. Kinder sollten auch bei scheinbar „kleinem“ Feuerwerk nie unbeaufsichtigt bleiben.
Achtung: Kategorie F2-Feuerwerk gehört nicht in Kinderhände.

Siehe auch: Darf ich F2-Feuerwerk an mein Kind weitergeben?; Was bedeuten F1 und F2?

Weiterführende Informationen: VPI: Sicherheit in 7 Sprachen

Nein. F2-Feuerwerk ist nur für Personen ab 18 Jahren in Deutschland bestimmt. Feuerwerk gehört generell nicht in Kinderhände, wenn es dafür nicht zugelassen ist.

Siehe auch: Welches Feuerwerk ist für Kinder geeignet?

Kategorie F2-Feuerwerk darf grundsätzlich vom 31. Dezember, 0:00 Uhr, bis einschließlich 1. Januar, 24:00 Uhr verwendet werden. Außerhalb dieser Zeit ist in der Regel eine besondere Erlaubnis nötig. Außerdem können Städte und Gemeinden zusätzliche Einschränkungen festlegen.

Siehe auch: Wann darf ich an Silvester Feuerwerk zünden?; Muss ich mich an lokale Regeln halten?

F2-Feuerwerk darf an Verbraucherinnen und Verbraucher grundsätzlich nur vom 29. bis 31. Dezember verkauft werden. Fällt einer dieser Tage auf einen Sonntag, darf der Verkauf bereits am 28. Dezember beginnen.

Siehe auch: Ab welchem Alter darf ich Feuerwerk kaufen?

4) Lagerung

Feuerwerk sollte kühl, trocken, möglichst in der Originalverpackung und außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden. Es darf nicht in der Nähe von Heizquellen, offenem Licht, offenem Feuer oder Stoffen mit zusätzlichem Gefahrenpotenzial wie zum Beispiel Spraydosen gelagert werden. Im Lagerbereich sollte außerdem nicht geraucht werden.

Siehe auch: Wie viel Feuerwerk darf ich privat lagern?; Kann ich altes Feuerwerk vom letzten Jahr noch benutzen?

Für Feuerwerk der Kategorien F1 und F2 gilt laut BAM:
in bewohnten Räumen maximal 1 kg Nettoexplosivstoffmasse (NEM),
in unbewohnten Räumen eines Wohngebäudes maximal 10 kg NEM,
in einem Gebäude ohne Wohnraum, zum Beispiel einer abgetrennten Garage, maximal 15 kg NEM.

Siehe auch: Was bedeutet NEM?; Wie lagere ich Feuerwerk zu Hause richtig?

NEM steht für Nettoexplosivstoffmasse. Das ist die Menge des pyrotechnischen Satzes im Artikel, also nicht das gesamte Gewicht mit Verpackung. Die NEM findest du auf der Verpackung.

Siehe auch: Wie viel Feuerwerk darf ich privat lagern?

Ja, das darfst du, musst aber die gesetzlichen Bestimmungen beachten. Feuerwerksartikel sind pyrotechnische Gegenstände und damit Gefahrgut. Privatpersonen dürfen Feuerwerk der Kategorien F1 und F2, welches der Gefahrenklasse 1.4 zugeordnet ist, bis zu einem Bruttogewicht von bis 50 kg brutto transportieren (Gesamtgewicht inklusive aller pyrotechnischen Substanzen und Materialien, einschließlich Verpackung).

Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2, welche der Gefahrenklasse 1.1 bis 1.3 zugordnet sind, dürfen bis zu einem Bruttogewicht von 5 kg transportiert werden, sofern diese Feuerwerkskörper einzelhandelsgerecht abgepackt sind.
Darüber hinaus gelten die gefahrgutrechtlichen Bestimmungen. Es empfiehlt sich dabei einen 2 kg Feuerlöscher mitzuführen.

5) Entsorgung

Vollständig abgebrannte und abgekühlte Feuerwerksreste können in der Regel in den Restmüll. Am besten entsorgst du sie erst nach ausreichender Abkühlung, zum Beispiel am nächsten Tag. PVC-Beutel von Raketen gehören in die Gelbe Tonne. Pappkappen von Raketen sowie Pappschachteln von Batterien können über die Papier- und Pappverwertung entsorgt werden. Feuerwerkskörper, die nicht oder nicht vollständig funktioniert haben, dürfen nicht erneut gezündet werden. Verfügt ein Artikel über eine Ersatzanzündung, ist dies in der Gebrauchsanweisung auf dem Artikel eindeutig angegeben.

Siehe auch: Was mache ich, wenn eine Rakete, Batterie oder ein anderer Artikel nicht richtig zündet?; Kann ich altes Feuerwerk vom letzten Jahr noch benutzen?

Nein, nicht direkt. Erst muss der Artikel sicher behandelt werden. Je nach Fall gilt: ausreichend warten, gegebenenfalls mit Wasser unbrauchbar machen und dann passend entsorgen. Bei unvollständig gezündeten Artikeln ist der Wertstoff- oder Recyclinghof die sicherere Lösung.

Siehe auch: Wie entsorge ich Feuerwerk, das nicht oder nur teilweise gezündet hat?

Ja, das ist die richtige und faire Lösung. Der VPI weist ausdrücklich darauf hin, dass jede Person die selbst verursachten Reste fachgerecht entsorgen sollte.

Siehe auch: Wie entsorge ich Feuerwerksreste richtig?

Weiterführende Informationen: VPI: Sicherheit in 7 Sprachen

6) Produktarten

Die zulässigen Mengen hängen von der jeweiligen Produktart und Kategorie ab.
Für Verbraucher wichtig: Die erlaubten Mengen sind gesetzlich geregelt und die relevanten Angaben stehen auf Produkt und Verpackung. Bei frei verkäuflichen Raketen für Silvester ist die Effektsatzmenge gesetzlich begrenzt; auch für andere Artikel wie Vulkane, Batterien oder Verbünde gelten feste Vorgaben.

Siehe auch: Was ist der Unterschied zwischen Raketen, Batterien und Verbünden?

Raketen steigen einzeln auf und werden aus einer geeigneten Abschussvorrichtung gestartet.
Batterien enthalten mehrere Schussfolgen in einem Artikel.
Verbundfeuerwerke kombinieren mehrere verbundene Elemente und sorgen meist für längere, komplexere Abläufe.
Gerade bei Batterien und Verbünden sind die Hinweise auf der Verpackung besonders wichtig.

Siehe auch: Was ist bei Batterien und Verbünden besonders wichtig?; Was muss ich bei Raketen besonders beachten?

Diese Artikel haben oft eine größere Effektfülle. Deshalb sollten sie standsicher aufgestellt, mit ausreichend Abstand gezündet und niemals von oben überbeugt werden. Achte besonders auf die Gebrauchsanweisung und halte beim Zünden niemals den Kopf über Batterie- oder Verbundfeuerwerk.

Siehe auch: Wie weit sollte ich Abstand halten?; Was mache ich, wenn eine Rakete, Batterie oder ein anderer Artikel nicht richtig zündet?

Weiterführende Informationen: VPI: Sicherheit in 7 Sprachen

Knallkörper wie Kanonenschläge oder China-Böller immer auf den Boden legen, anzünden und dich dann schnell entfernen. Nach dem Zünden dürfen sie niemals in der Hand behalten werden.

Siehe auch: Darf ich Feuerwerk in der Hand zünden?; Warum sollte ich nur geprüftes Feuerwerk verwenden?

Weiterführende Informationen: VPI: Faktencheck illegale Böller

Nein. Die BAM weist darauf hin, dass P1-Artikel nicht einfach als normales Silvesterfeuerwerk verwendet werden dürfen.

7) Silvesterfragen

Privatpersonen ab 18 Jahren dürfen F2-Feuerwerk grundsätzlich am 31. Dezember und 1. Januar abbrennen. Zusätzlich können Städte und Gemeinden eigene Einschränkungen oder Verbotszonen festlegen. Deshalb am besten vorher die lokalen Regeln prüfen.

Siehe auch: Wann darf ich F2-Feuerwerk verwenden?; Muss ich mich an lokale Regeln halten?

In den seltenen Fällen, in denen ein Feuerwerksartikel nicht korrekt oder nicht vollständig zündet, gilt: nicht erneut anzünden, Abstand halten und mindestens 15 Minuten warten.
Ist danach nichts mehr passiert, darf der Artikel nicht weiterverwendet werden. Je nach Produkt kann eine vorhandene Ersatzzündschnur genutzt werden; andernfalls sollte der Artikel nach ausreichender Abkühlung sicher entsorgt werden.

Siehe auch: Wie entsorge ich Feuerwerksreste richtig?; Was ist bei Batterien und Verbünden besonders wichtig?

Ja. Verboten ist das Abbrennen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen, zum Beispiel Fachwerk- oder Reetdachhäusern. Zusätzlich können Kommunen weitere Verbotszonen festlegen.

Siehe auch: Muss ich mich an lokale Regeln halten?; Was muss ich bei Raketen besonders beachten?

Ja, unbedingt. Neben den bundesweiten Regeln können Städte und Gemeinden zusätzliche Vorgaben machen, etwa zu Uhrzeiten, Verbotszonen oder sogar kompletten örtlichen Einschränkungen.

Siehe auch: Wann darf ich an Silvester Feuerwerk zünden?; Gibt es Orte, an denen ich kein Feuerwerk zünden darf?

Verstöße können teuer und ernst werden. Ordnungswidrigkeiten können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Verbotenes Feuerwerk ohne CE-Kennzeichnung zu besitzen oder zu zünden, kann eine Straftat sein. Werden dabei Menschen oder wertvolle Sachen in Gefahr gebracht, drohen noch schwerere Konsequenzen.

Siehe auch: Warum sollte ich nur geprüftes Feuerwerk verwenden?; Woher weiß ich, ob ein Feuerwerksartikel legal ist?

Weiterführende Informationen: VPI: Gesetzliche Bestimmungen

Weil zugelassenes Feuerwerk feste Prüf- und Kennzeichnungsstandards erfüllt und dadurch deutlich verlässlicher und sicherer ist als illegale oder nicht eindeutig gekennzeichnete Produkte. Illegale Knallkörper können schwere Verletzungen verursachen – bis hin zu Verbrennungen, Fingerverlust oder Gehörschäden. Der VPI stellt außerdem eine Liste zugelassener Produkte seiner Mitgliedsunternehmen bereit.

Siehe auch: Woher weiß ich, ob ein Feuerwerksartikel legal ist?; Was droht bei Verstößen?; Was ist bei Knallkörpern besonders wichtig?

Weiterführende Informationen: VPI: Liste zugelassener Produkte; VPI: Faktencheck illegale Böller

Der VPI stellt eine vielzahl an kompakten Verbraucher-Information zum Download bereit, z.B. „Sicherheit in 7 Sprachen“ und viele weitere Broschüren und Flyer. Das ist besonders hilfreich, wenn Sicherheitsinfos mehrsprachig benötigt werden.

Siehe auch: Was sollte ich vor dem Anzünden unbedingt beachten?

Weiterführende Informationen:
VPI: Sicherheit in 7 Sprachen
VPI: Fakten statt Fiktion
VPI: Faktencheck Illegale Böller
VPI: Hilfreiche Informationen zum Download

Noch nicht gefunden, was du suchst?

Produkte ansehen Downloads Kontakt